NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Klare Regeln für echte Begegnungen.

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der aktuell bereitgestellten PingGo-App und der zugehörigen Account-Funktionen. Stand: 12.08.2026.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Lorenz Reiser-Deligny, Ernastraße 15, 45130 Essen, Deutschland. Kontakt: support@pinggoapp.de.

2. Mindestalter

PingGo ist für volljährige Nutzer ab 18 Jahren vorgesehen.

3. Account und Zugangsdaten

Nutzer müssen korrekte Account-Angaben verwenden und ihre Zugangsdaten schützen. Sicherheitslinks und Account-Zugänge dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

4. Verhalten gegenüber anderen

Belästigung, Drohungen, Täuschung, unerlaubte Veröffentlichung fremder Daten, missbräuchliche Kontaktaufnahme und rechtswidrige Nutzung sind unzulässig. Grenzen anderer Nutzer sind zu respektieren.

5. Reale Begegnungen

PingGo stellt technische Kontakt- und Begegnungsfunktionen bereit, übernimmt aber keine Garantie für Identität, Absichten oder Verhalten anderer Personen. Nutzer entscheiden selbst, ob und wie ein realer Kontakt stattfindet.

6. Inhalte und Medien

Nutzer dürfen nur Inhalte hochladen, die sie verwenden dürfen und die keine Rechte anderer verletzen.

7. Schutzmaßnahmen

PingGo kann bei Sicherheits- oder Missbrauchshinweisen Funktionen einschränken, Inhalte ausblenden oder Accounts vorübergehend beziehungsweise dauerhaft sperren, soweit dies zum Schutz des Dienstes und anderer Nutzer erforderlich ist.

8. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

PingGo wird weiterentwickelt. Funktionen können angepasst, ergänzt oder aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zeitweise eingeschränkt werden.

9. Account-Löschung

Nutzer können die Löschung ihres Accounts über die vorgesehenen Account-Funktionen anstoßen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und notwendige Sicherheitsfristen können einzelne Daten zeitweise von der sofortigen Löschung ausnehmen.

10. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

11. Änderungen

Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Soweit eine erneute Zustimmung erforderlich ist, wird sie vor weiterer Nutzung eingeholt.